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Kanton
14.01.2026

Freispruch für Katzenhalterin

Symbolbild
Symbolbild Bild: zVg
Die Frau aus dem Kanton Schwyz war verurteilt worden, weil sie ihre an Krebs erkrankte Katze selbst und homöopathisch behandelte und nicht sofort nach der Diagnose einschläfern liess.

Wunde homöopathisch behandelt

Eine Innerschwyzer Katzenhalterin erlebte zwischen 2023 und 2025 eine belastende Zeit. Im Frühsommer 2023 entdeckte sie bei ihrer 17-jährigen Katze eine Wunde an der Nase, die sie selbst desinfizierte und homöopathisch behandeln liess.

Wunde heilte nicht

Da die Wunde nicht heilte, brachte eine Drittperson das Tier im August 2023 ohne ihr Wissen zum Tierarzt. Dort wurde ein fortgeschrittenes, nicht behandelbares Karzinom diagnostiziert. Das Veterinäramt ordnete daraufhin die Einschläferung an, die am 26. August 2023 erfolgte. Wegen Tierquälerei wurde die Halterin zunächst verurteilt, da sie nicht selbst einen Tierarzt aufgesucht hatte.

Freispruch

Das Kantonsgericht sprach sie im Oktober 2025 jedoch frei. Es hielt fest, dass ihr vor der Diagnose kein Vorwurf gemacht werden könne und ihr nach Kenntnis der Diagnose eine Bedenkzeit zugestanden werden müsse. Der Staat übernimmt Verfahrenskosten von über 18 000 Franken.

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 13. Januar 2026. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung:

Ruggero Vercellone
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